Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit

Alle Aufträge werden aufgrund der nachstehenden Bedingungen ausgeführt, sofern im einzelnen Fall nicht ausdrücklich anders lautende Abmachungen durch die Aqualix GmbH schriftlich bestätigt werden. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Sollten die Einkaufsbedingungen des Käufers unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehen, so können die Bedingungen des Käufers nur dann gelten, wenn dies ausdrücklich durch uns bestätigt wurde.

Preise

Unsere Listenpreise sind unverbindliche Abgabepreise für die Schweiz. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist ausschliesslich unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Unsere Preisangaben sind in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.). Änderungen bleiben vorbehalten.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt zu den jeweils ausgewiesenen Versandkosten. Bei Verspätung der Lieferung oder Leistung hat der Besteller keine Rechte oder Ansprüche.

Installation

Falls vertragsmässig eine Installation vereinbart wird, liegt es in der Verantwortung des Käufers, uns rechtzeitig über die vorherrschenden bauseitigen Bedingungen wie z.B. physikalische Voraussetzungen, Installationsmöglichkeiten, Öffnungs- bzw. Arbeitszeiten, Zufahrtsmöglichkeiten, usw. in Kenntnis zu setzen. Können die Arbeiten nicht während der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt werden, werden die Mehrkosten entsprechend verrechnet. Falls wegen zeitlicher Unterbrüche, Verspätungen oder Terminverschiebungen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, zusätzliche Kosten entstehen, so werden diese dem Käufer in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfüllen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bank- oder Postscheckkonto gutgeschrieben ist. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze zu verlangen. Eine Skontogewährung entfällt grundsätzlich, auch dann, wenn Vorauszahlung oder Zahlung ohne Inanspruchnahme eines Zieles erfolgt. Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsverbindung können wir Vorauszahlung oder Garantien verlangen. Vorauszahlung können wir ebenfalls verlangen, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; in diesen Fällen können wir auch eingeräumte Zahlungsfristen widerrufen. Sollten bei Sammelrechnungen einzelne Rechnungspositionen streitig sein, so entbindet das den Käufer nicht von seiner Pflicht, alle unstreitigen Positionen bis zu der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.

Beanstandungen

Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Allfällige Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer zu melden, damit ein Schadenprotokoll aufgenommen werden kann. Mängel, die bei der ordnungsgemässen Prüfung der Ware feststellbar sind und bei Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet werden. Beanstandungen von Mängeln, die sich trotz unverzüglicher ordnungsgemässer Prüfung erst später zeigen, sind sofort nach der Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Erhalt der Ware vorzubringen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware hinsichtlich Beschaffenheit und Menge als genehmigt. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

Rücksendung, Umtausch und Nachlieferung

Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgegeben werden. Es werden keine Rücksendungen ohne schriftliche Genehmigung unsererseits akzeptiert. Bei Fehlbestellungen des Käufers werden 20% Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühren oder nach den effektiv anfallenden Kosten verrechnet. Hat der Käufer rechtzeitig einen Mangel oder die Lieferung anderer als der bestellten Ware beanstandet und ist diese Beanstandung begründet, wird die Ware nach unserer Wahl umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung einräumen. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder der entsprechenden Gutschrift. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder von uns schuldhaft zu vertretenden Unmöglichkeiten sind, ausser im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, ist unsere Haftung auf den für uns als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden beschränkt.

Garantie auf Geräte

Die Garantiedauer beginnt am Tage der Lieferung und beträgt 12 Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Garantiefall, werden Apparate, die nachweisbar infolge Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft geworden sind, nach unserer Wahl kostenlos instand gestellt oder ersetzt.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleissteile, Ersatzteile, die nicht durch unser Personal oder den Hersteller eingebaut wurden, Bruch von Glas,  glaskeramischen oder keramischen Werkstoffen sowie Schäden infolge Missachtung von Wartungs- und Betriebsvorschriften.

Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Käufer seine Vertragspflicht nicht einhält oder Reparaturen und Eingriffe nicht durch Aqualix GmbH oder von ihr autorisierten Personen vorgenommen werden.

Garantie auf Dienstleistungen und Reparaturen

Die Garantiedauer auf unsere Serviceleistungen beträgt 6 Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Garantiedauer beginnt am Tage der ausgeführten Dienstleistung und beschränkt sich auf die bei der Reparatur/Wartung ersetzten Teile. Kosten für Ein- und Ausbau sowie Transport- und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei Geräten die mit Krankheitserregern und/oder Blutbestandteilen in Berührung gekommen sein könnten, muss der Kunde vor Arbeitsbeginn durch Ausfüllen der Unbedenklichkeitserklärung bestätigen, dass von dem Gerät keine Gefahr ausgeht. Haftungsansprüche die aus einer fehlenden Dekontamination entstehen werden dem Käufer bzw. Letztanwender verrechnet. Ersatzteile werden gemäss den gültigen Listenpreisen verrechnet. Ersatzteile können neu oder neuwertig sein. Soweit fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über. Ersatzteile gehen in das Eigentum des Kunden über, sobald sie vollständig bezahlt sind.

Technische Unterlagen und Datenschutz

Technische Unterlagen und vertrauliche Service Manuals werden in der Regel dem Kunden nicht abgegeben. Teilweise sind wir vertraglich durch unsere Lieferanten gebunden. Bei Kostenvoranschlägen und Angeboten behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde oder Lieferant darf sie nur in der mit Aqualix GmbH vereinbarten Weise nutzen. Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte, nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten. Eine Weitergabe von Daten an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung (Bestellabwicklung) unbedingt erforderlich. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im Übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und deren Nutzung für interne Marktforschungszwecke zu verbieten.

Haftung

Unter Vorbehalt einer gesetzlichen Haftpflicht des Lieferanten nach schweizerischem Recht übernimmt der Kunde die volle und alleinige Haftung für allfällige Personen- und Sachschäden aus dem Gebrauch der gelieferten Ware. Die Labtec Services AG haftet nicht für Vermögensschäden, die durch Fehlerhaftigkeit eines Gutes verursacht werden können, wie eventuelle Verluste an Füllgut, Produktionsausfälle, entgangene Gewinne etc. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, darauf zu achten, dass die üblichen Sorgfaltspflichten bei der Verwendung der gelieferten Waren eingehalten werden.

Unverbindliche Beratung

Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht von der Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Rechtsgültigkeit

Mit dem Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die Verkaufs- und Lieferbedingungen früherer Preislisten und Kataloge ihre Gültigkeit. Durch jede Auftragserteilung anerkennt der Käufer alle Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Villmergen AG. Bei Streitfällen wird nur die deutsche Version unserer AGB’s berücksichtigt.


Villmergen, Dezember 2022

Aqualix GmbH

Nordstrasse 9
5612 Villmergen
Tel. +41 41 790 19 19
office@aqualix.ch

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